Korrigendum zu Band 2
Auf Seite 7 rechts muss es heißen. “Ihm gelang die Herstellung massiven Rubinglases, für das die Glashütte, nicht er selbst………….”. Dies entspricht der richtigen Aussage auf Seite 12.
Für die Aktionäre der Glasfabrik blieb es bei der misslichen Situation, dass die Nutzung des Privilegs an Wilhelm Steigerwald gebunden blieb, da nur er das technische Verfahren zur Nutzung des Privilegs beherrschte.