Besonderheiten bei der Herstellung von Römern
Der morphologische Unterschied zwischen einem herkömmlichen Stengelglas und einem traditionellen Römer besteht darin,
dass bei jenem die Kuppa die einzige Hohlform ist, beim mundgeblasenen Römer dagegen die Kuppa auf einem hohlgeblasenen
Schaft ruht, der bei manchen Exemplaren durchaus einen Durchmesser von zwei Dritteln der Kuppa erreichen kann. Dies führt
nun zu besonderen Verfahrensweisen in der Herstellung dieser Gläser:
Während das Stengelglas in der Regel nur aus einer Glasblase gefertigt wird, - Stiel und Fuß
werden aus weiteren angefügten Glasposten geformt, falls der Stiel nicht aus dem Kelch gezogen wird -, entsteht der Römer
immer mindestens aus einer Glasblase, meist aber aus zwei und bei den stark gegliederten historisierenden Römern mitunter
sogar aus drei oder mehr in getrennten Arbeitsgängen verarbeiteten Glasblasen.
Eine Glasblase reicht zur Herstellung eines
klassischen Römers nur dann aus, wenn, wie am Anfang der Geschichte dieser Glasform üblich, Kuppa und Schaft ineinander
übergehen, der Wein also nicht nur die Kuppa sondern auch den Schaft des fertigen Glases füllen soll. An die samt Schaft in
Form geblasene Kuppa wird dann in einem weiteren Arbeitsgang der aus einem Glasfaden über einer Metall- oder Holzform
gesponnene oder aus einem Glasstück geformte Fuß angesetzt. Allerdings kann der Fuß bei dieser Herstellungsweise auch aus
einer weiteren in die Form geblasenen Hohlform entstehen. Diese Form des Fußes findet sich aber nur bei Gläsern, die im
Historismus und später entstanden sind.
Zum Abschluss des Herstellungswegs folgen die Auflagen wie Nuppen und Glasfäden.
Ein entscheidender Schritt in der Geschichte der Glasform des Römers war die Entwicklung
der zum Mittelteil geschlossenen, also aus einer zweiten Glasblase zu formenden Kuppa.
An den in die Form geblasenen Schaft wird die ebenfalls in die Form geblasene Kuppa
angesetzt. Zu diesem Zweck, sozusagen als „Klebstoff", dient ein weiterer kleiner Glasposten, der auf das Ende des Schaftes
aufgeschnitten wird, an das die Kuppa angefügt werden soll.
Die weiteren Arbeitsgänge entsprechen der Herstellung des einteiligen Römers: An die, ebenso wie der Schaft, in eine Form
geblasene Kuppa wird dann in einem weiteren Arbeitsgang der aus einem Glasfaden über einer Metall- oder Holzform gesponnene
oder aus einem Glasstück geformte Fuß angesetzt.
Später dann, ab der Zeit des Historismus, wurden Römer entwickelt, bei denen der Fuß, oft das Mittelteil an Höhe übertreffend,
ebenfalls als Hohlform geblasen wurde. Ein Beispiel für einen Römer, aus drei Hohlformen zusammengesetzt,
ist der Römer
"Bernkastel", der aus einer Glasblase für die Kuppa, einer weiteren für den Fuß und einer dritten für das kugelförmige bzw. ovale Mittelteil .
Abbildungen aus dem Römerprospekt der Glashütte dokumentieren
die Arbeitsweise anhand der Fertigung des Römers
"Kurfürst" :
1. Auf den bereits fertiggestellten Hohlfuß wird ein Glasposten aufgeschnitten. Auf diesen Glasposten wird die in einem separaten Arbeitsgang geblasenene Kuppa aufgesetzt.
2. Auf den Nodus des Hohlschaftes werden Glasposten für die Nuppen aufgebracht. Auf diesem Bild ist zu erkennen, dass die Kappe der Kuppa noch nicht abgesprengt ist.
3. Mit einem Stempel werden die Nuppen geprägt. Deutlich ist hier zu erkennen, wo die Glasmacherpfeife an der Kuppa ansetzte.